Hintergründe Free2choose - Offizielle Homepage des Anne Frank Hauses

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Hintergründe

Hintergründe zu den Themen, die bei „Free2choose“ zur Sprache kommen

Menschenrechte

Freiheitsrechte wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in internationalen Verträgen über Menschenrechte verankert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, von den Vereinten Nationen 1948 verkündet, ist wahrscheinlich das bekannteste Dokument. Es besitzt jedoch keinen bindenden Charakter und ist somit eher eine Art Grundsatzerklärung. Auf der Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 zwei völkerrechtsverbindliche Menschenrechtserklärungen, den sog. Zivilpakt, der die bürgerlichen und politischen Rechte umfasst, sowie den sog. Sozialpakt, der die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zum Inhalt hat. Beide Verträge traten 1976 in Kraft und wurden inzwischen von fast allen UNO-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Viele Länder brachten jedoch bei einigen Artikeln dieser Verträge Vorbehalte an. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, auch Europäische Menschenrechtskonvention, die 1950 verabschiedet wurde, basiert ebenfalls auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Alle europäischen Staaten, die dem Europarat angehören, haben die Konvention unterzeichnet. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert den in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Bürgern unveräußerliche Rechte und Freiheiten, verankert in 18 Artikeln, die später durch mehrere Zusatzprotokolle ergänzt wurden. Eines dieser Protokolle, das im Jahr 1983 hinzukam, verbietet die Todesstrafe außer in Kriegszeiten. Anders als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Europäische Menschenrechtskonvention ein völkerrechtlich bindender Vertrag. Die Einhaltung wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht. Wenn Bürger der Ansicht sind, dass staatliche Instanzen ihre Rechte verletzen, können sie sich auf diese Menschenrechtskonvention berufen.

Grundrechte

Freiheitsrechte sind in nahezu allen westlichen Ländern auch in einer Verfassung verankert. Eine Verfassung regelt die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Neben den „klassischen“ Freiheitsrechten – wie Freiheit der Meinungsäußerung, Freiheit des Unterrichts, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit – umfasst ein Grundgesetz oft auch soziale Grundrechte. Diese sind eher darauf gerichtet, dass der Staat für die Belange der Bürger eintritt oder eintreten muss. Beispiele für soziale Grundrechte sind das Recht auf Arbeit, das Recht auf Schulbildung und das Recht auf eine Unterkunft. Neben den Grundrechten der Bürger wird in einer Verfassung meist auch das politische System eines Landes festgelegt: die Organisation der Regierungsform und die wechselseitigen Beziehungen der wichtigsten Staatsorgane. Für eine Verfassungsänderung ist in allen Ländern eine große parlamentarische Mehrheit oder ein spezielles – oft sehr langwieriges – Verfahren erforderlich. In den USA und in fast allen europäischen Staaten kann die höchste Gerichtsinstanz Gesetze daraufhin überprüfen, ob sie mit der Verfassung konform sind. Ein europäisches Land ohne Verfassung ist das Vereinigte Königreich. Es existiert kein Dokument, das die Bezeichnung Britische Verfassung trägt. Ein besonderes Gesetz, der Human Rights Act, sorgt jedoch dafür, dass die Europäische Menschenrechtskonvention auch in Großbritannien gültig ist.

Vielfältige Gesellschaft

Jede moderne demokratische Gesellschaft ist bunt und vielgestaltig. Von jeher – und in neuerer Zeit durch Migration – weisen europäische und andere westliche Länder innerhalb ihrer Grenzen eine große Vielfalt an (religiösen) Weltanschauungen, Kulturen, Auffassungen, Lebensstilen und Wertvorstellungen auf. Diese Diversität erfahren viele Menschen als ein großes Gut, aber es macht die Gesellschaft auch kompliziert. Wie anders darf der andere sein? Wie tolerant sind wir? Was kann man über Andersdenkende oder über Homosexualität sagen und schreiben, ohne zu diskriminieren? Wie weit darf man gehen, wenn man in der Öffentlichkeit religiöse Symbole zeigen und religiöse Kleidung wie Kopftuch, Turban, Kreuz und Kippa tragen möchte? Bei diesen komplexen Fragen geht es auch um die Freiheitsrechte von Bürgern. Es sind Fragen, die oft Diskussionen hervorrufen und auf die es nur selten eine einfache Antwort geben kann. Am Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts wirken sich turbulente nationale und internationale Entwicklungen auch auf die Freiheitsrechte der Bürger aus. Bei Terroranschlägen oder der Bedrohung durch terroristische Gewalt zum Beispiel muss der Staat natürlich bestrebt sein, die demokratische Rechtsordnung zu schützen. Aber auch dabei kann es zu Konflikten kommen. Dürfen religiöse Rechte zum Schutz der nationalen Sicherheit eingeschränkt werden? Umfassender formuliert: Wann sind die Rechte des Kollektivs (der Gesellschaft) wichtiger als die Rechte des Individuums? Dürfen das Demonstrationsrecht oder das Recht auf eine unbehelligte Privatsphäre beschränkt werden, wenn der Schutz der demokratischen Rechtsordnung dies erfordert? Auch hier gilt, dass eine Standardantwort nicht möglich ist. Bei Konflikten um solche Fragen kann nur eine offene Diskussion und ein demokratischer Entscheidungsprozess zu einer Lösung führen.

Keine Diskriminierung

Ein sehr wichtiges Menschenrecht ist der Schutz vor Diskriminierung. Unter Diskriminierung versteht man die Benachteiligung von Gruppen oder Individuen aufgrund von willkürlichen Merkmalen. Diese rechtlich unzulässige Ungleichbehandlung von Menschen steht im Widerspruch zum demokratischen Prinzip der Gleichwertigkeit. Ein demokratischer Staat muss seine Bürger deshalb, unter anderem durch die Gesetzgebung, vor Diskriminierung schützen. Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung ist unter anderem im Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verankert. Dieses 1965 in New York geschlossene Übereinkommen verpflichtet die UNO-Mitgliedsstaaten, Rassendiskriminierung durch die Verabschiedung entsprechender Gesetze entgegenzutreten. Nicht alle Länder, die diese Antirassismus- Konvention unterzeichnet haben, sind jedoch der Verpflichtung nachgekommen. Der Begriff Diskriminierung lässt sich nicht immer einfach und eindeutig definieren. Nicht alle diskriminierenden Äußerungen und Handlungen wiegen gleich schwer. Es macht zum Beispiel einen großen Unterschied, ob jemand einen anderen Menschen bewusst oder versehentlich (unbewusst) diskriminiert. Und es spielt selbstverständlich eine Rolle, ob jemand eine kränkende, diskriminierende Bemerkung macht oder ob zu diskriminierender Gewalt oder sogar zu Mord aufgerufen wird. In Free2choose finden sich mehrere Beispiele für Situationen, in denen der Antidiskriminierungsgrundsatz in einem Spannungsverhältnis zu Freiheitsrechten wie der Freiheit der Meinungsäußerung und der Pressefreiheit steht oder sogar damit in Konflikt gerät. Wie lässt sich in diesen Situationen die Schwere der Diskriminierung beurteilen? Und welche Rolle spielt das, um einem der beiden Rechte, die miteinander im Konflikt stehen, den Vorrang einzuräumen?

Freie Meinungsäußerung

Freie Meinungsäußerung

Freiheit der Meinungsäußerung ist die Freiheit von Bürgern, ihre Meinungen ohne vorherige Zensur zu bekunden und zu verbreiten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eine wichtige Grundlage jeder Demokratie. Ideen, Meinungen und Standpunkte müssen frei und öffentlich geäußert werden können. Die Freiheit der Meinungsäußerung ist unter anderem in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet jedoch nicht, dass jeder in der Öffentlichkeit alles sagen oder schreiben darf. Auch das steht in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Gesetzliche Einschränkungen sind möglich. So sind Verleumdung, Meineid und der Aufruf zu Gewalt oder Mord strafbar. Die Prüfung, ob eine Äußerung strafbar ist, kann jedoch nur nachträglich durch ein Gericht erfolgen. Free2choose enthält Beispiele für Situationen, in denen das Recht der freien Meinungsäußerung mit dem Antidiskriminierungsgrundsatz in Konflikt gerät. Eine in der Öffentlichkeit geäußerte Meinung kann von anderen Menschen als beleidigend, verletzend und diskriminierend empfunden werden. Nicht selten muss dann ein Gericht entscheiden, welches Grundrecht vorrangig ist. Es fällt auf, dass die USA und Europa in solchen Fällen unterschiedliche Traditionen haben. In den Vereinigten Staaten wird man das Recht der freien Meinungsäußerung nicht so schnell beschränken. Nicht umsonst bestimmt das First Amendment der amerikanischen Verfassung, dass der Gesetzgeber keine Gesetze erlassen darf, die die freie Meinungsäußerung unnötig einschränken. In Europa wird man der Äußerungsfreiheit eher Grenzen setzen, wenn das Recht auf Schutz vor Diskriminierung auf dem Spiel steht. Ganz konkret: In mehreren europäischen Ländern ist die öffentliche Leugnung des Holocaust strafbar, in den USA hingegen nicht.

Religionsfreiheit

Religionsfreiheit

Religionsfreiheit ist das Recht eines jeden Menschen, nach seiner Grundüberzeugung zu leben und sich in Freiheit zu seiner Religion zu bekennen. Es handelt sich um ein individuelles Recht: Jeder Mensch muss selbst über seinen Glauben entscheiden können. Zugleich ist es auch ein kollektives Recht: Individuen müssen die Freiheit haben, ihren Glauben mit anderen gemeinsam öffentlich auszuüben. Die Religionsfreiheit ist in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den meisten Verfassungen der europäischen Staaten verankert. Nur aus der Geschichte lässt sich erklären, dass das Recht auf Religionsfreiheit in verschiedenen Ländern unterschiedlich interpretiert wird. So darf in den USA der Staat nicht in Angelegenheiten organisierter Religionsgemeinschaften eingreifen. In manchen europäischen Ländern bedeutet Religionsfreiheit dagegen vor allem, dass der Staat sich nicht um (religiöse) Ansichten seiner Bürger kümmert. In einigen Fällen, zum Beispiel im laizistischen Frankreich, ergibt sich daraus die strikte Trennung zwischen Kirche und Staat. Aber auch die Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. In Free2choose finden sich einige Beispiele für Situationen, in denen die Glaubensfreiheit mit anderen Grundrechten und mit dem Schutz des demokratischen Rechtsstaats in Konflikt gerät. Kaum jemand wird ein Verbot religiöser Kleidung und religiöser Symbole in der Öffentlichkeit befürworten. Doch wie sieht es aus, wenn ein Polizist einen Turban, eine Lehrerin ein Kopftuch oder ein Richter eine Kippa trägt? Ist das in einem demokratischen Rechtsstaat möglich? Und darf ein Geistlicher unter Berufung auf die Heilige Schrift zur Diskriminierung von Homosexuellen aufrufen? Auf solche Fragen gibt es in mehreren europäischen Staaten unterschiedliche Antworten.

Schutz der Privatsphäre

Schutz der Privatsphäre

Das Recht auf den Schutz der Privatsphäre wurde bereits Ende des neunzehnten Jahrhunderts als „das Recht des Individuums, in Ruhe gelassen zu werden“ definiert. Es ist zugleich das Recht der informationellen Selbstbestimmung, d.h., dass sich jedes Individuum gegen die Verwendung personenbezogener Informationen wehren kann. In allen wichtigen Menschenrechtsverträgen ist das Recht auf den Schutz der Privatsphäre verankert, zum Beispiel in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Privatsphäre ist ein weit gefasster Begriff: Er bezieht sich auf die persönliche Lebenssphäre und deren Schutz. In der Praxis geht es zum Beispiel um das Recht, vertraulich kommunizieren zu können: Niemand darf ohne weiteres abgehört, Briefe dürfen nicht ohne weiteres geöffnet werden. Zur Privatsphäre gehören auch die Unversehrtheit des Körpers und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Zwischen dem Recht auf den Schutz der Privatsphäre und dem Schutz der demokratischen Rechtsordnung kann ein Spannungsfeld entstehen, insbesondere in politisch turbulenten Zeiten. In Free2choose finden sich dafür einige Beispiele. Gesetze, die im Kampf gegen den Terrorismus verabschiedet wurden, wie der Patriot Act in den Vereinigten Staaten, haben zu Diskussionen und dem Vorwurf geführt, dass sie in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Was hat in diesem Fall größeres Gewicht, eine effektivere Bekämpfung des Terrorismus oder der Verlust an Privatsphäre? Auch technische Neuerungen können eine Bedrohung für den Schutz der Privatsphäre bedeuten. Unter welchen Umständen darf der Staat das DNA-Profil der Bürger in einer Datenbank speichern?

Demonstrationsfreiheit

Demonstrationsfreiheit

Die Demonstrationsfreiheit ergibt sich im Grunde aus dem Recht auf Versammlungsund Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Demonstrationsfreiheit ist ein demokratisches Grundrecht, das Bürger wahrnehmen können, um zum Beispiel Behörden und Politiker auf Fehler hinzuweisen. In den meisten Ländern Europas wird die Demonstrationsfreiheit vor allem dann beschränkt, wenn der Staat befürchtet, dass es bei einer Demonstration zu Gewalttätigkeiten kommen und die Sicherheit der Bürger gefährdet sein könnte. In einigen Ländern herrscht bei Demonstrationen ein Vermummungsverbot oder es ist Beamten untersagt, in Uniform zu demonstrieren. In Deutschland können nach einer 2005 erfolgten Änderung des Versammlungsgesetzes Demonstrationen in der Nähe von Mahnmalen und Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus verboten oder nur unter bestimmten Auflagen genehmigt werden. In einigen europäischen Ländern gibt es auch ein gesetzliches Demonstrationsverbot für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Polizei, Gerichtsbarkeit). Ob zu Recht oder nicht, die Demonstrationsfreiheit wird in der Praxis zuweilen als Gefahr für die öffentliche Ordnung gesehen. Und Demonstrationen können auch die Grundrechte anderer bedrohen. Free2choose zeigt das in einigen kurzen Filmfragmenten. Wie soll man damit umgehen, wenn auf einer Pro-Palästina- Demonstration antisemitische und diskriminierende Parolen skandiert und Transparente mit entsprechenden Aufschriften gezeigt werden? Und müssen Neonazis wirklich das Recht haben, eine Demonstration zu organisieren, die an einer viel besuchten Synagoge entlangführt?

Pressefreiheit

Pressefreiheit

Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht, Informationen, Meinungen und Gedanken in Publikationen zu veröffentlichen und zu verbreiten. Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Presse sind eng miteinander verknüpft. Pressefreiheit bedeutet, dass niemand zuvor eine Erlaubnis einholen muss, was immer er auch veröffentlicht. Doch wie bei der freien Meinungsäußerung kann ein Autor danach beispielsweise wegen übler Nachrede, Verleumdung, Anstiftung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt verklagt werden. Die Pressefreiheit hebt also nicht die Verantwortung für den Inhalt des Publizierten auf. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht, das nicht nur die Freiheit der Veröffentlichung und Verbreitung gewährleistet, sondern auch die Möglichkeit, Fakten und Informationen ohne Einschränkung sammeln zu können. Nicht nur Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch Medien wie Rundfunk, Fernsehen und Internet fallen hier unter den Begriff „Presse“. In zahlreichen Ländern weltweit ist es um die Pressefreiheit nicht gut bestellt. Manche Staaten versuchen diese Freiheit auf unterschiedliche Weise zu beschränken. Neben der Verhängung von Zensur sind auch subtilere Formen der Unterdrückung einer unabhängigen Berichterstattung denkbar. Wenn zum Beispiel viele Printmedien und Fernsehsender faktisch in den Händen der Regierung oder einiger weniger Konzerne sind, ist zwar formal von Zensur nicht die Rede, in der Praxis jedoch werden sich die Medien vermutlich nach den Wünschen ihres Geldgebers richten. Viele traditionelle Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen) stehen in den letzten Jahren unter dem Druck technischer Neuerungen. Insbesondere die Verbreitung des Internets eröffnet der Pressefreiheit neue Dimensionen. Doch obwohl – oder vielleicht gerade, weil – das Internet ein freies und öffentliches Podium schlechthin ist, kann auch hier die Äußerungsfreiheit des einen mit den Grundrechten des anderen kollidieren.

Weitere Freiheitsrechte

Neben den fünf hier behandelten Freiheitsrechten – die in Free2choose alle eine Rolle spielen – enthalten die verschiedenen Menschenrechtskonventionen und Verfassungen noch weitere Freiheitsrechte. Ein klassisches Recht ist zum Beispiel die Versammlungsund Vereinigungsfreiheit, die u.a. in Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Artikel 2 der Konvention garantiert das Recht auf Leben. Das bedeutet in der Praxis, dass in keinem europäischen Land die Todesstrafe vollstreckt werden darf (außer in Kriegszeiten). Im Gegensatz dazu kann in den USA in zahlreichen Bundesstaaten die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt werden. Einige Freiheitsrechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention sind in Form von Verboten formuliert. So wird in Artikel 3 der Konvention Folter verboten, und Artikel 4 verbietet Sklaverei. Dass die Interpretation mancher Artikel der Menschenrechtskonvention Gegenstand einer Diskussion sein kann, zeigt Artikel 12, der das Recht auf Eheschließung garantiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist bis heute nicht auf Vorschläge eingegangen, dieses Recht auch für gleichgeschlechtliche Paare als zutreffend zu erklären. In einigen europäischen Ländern (Spanien, Belgien, Niederlande) ist das Recht Homosexueller, zu heiraten, inzwischen jedoch gesetzlich geregelt.