Antijüdische Maßnahmen

Zunächst lassen die Nazis die Juden in Ruhe, aber das ändert sich im Oktober 1940. Alle Beamten müssen eine Erklärung ablegen, ob sie Juden oder Nichtjuden sind. Wie zuvor in Deutschland werden jüdische Beamte und Lehrer kurze Zeit später entlassen. Anfang 1941 müssen sich alle Juden in den Niederlanden registrieren lassen. So wissen die deutschen Besatzer genau, wo Juden wohnen.

Anne schreibt:

„… und wir durften dies nicht und das nicht. Jacque sagte immer zu mir: »Ich traue mich nichts mehr zu machen, ich habe Angst, dass es nicht erlaubt ist.“

Keine eigene Firma mehr

Von Oktober 1940 an dürfen Juden keine eigenen Betriebe mehr besitzen. Otto Frank gelingt es, Opekta und Pectacon durch eine geschickte Konstruktion vor dem Zugriff der Besatzungsmacht zu bewahren und hinter den Kulissen weiter aktiv zu sein. Ein paar Monate später zieht die Firma vom Singel 400 in die Prinsengracht 263.

In eine besondere jüdische Schule

Nach dem Sommer 1941 müssen Margot und Anne in ein jüdisches Gymnasium gehen. Jüdische Schüler dürfen nicht mehr dieselben Schulen besuchen wie nichtjüdische Kinder. Zum ersten Mal sind die beiden Schwestern in derselben Schule.

Judenstern

Seit Mai 1942 sind sie außerdem gezwungen, einen Stern mit dem Wort „Jude“ an der Kleidung zu tragen. Am 12. Juni 1942 hat Anne Frank Geburtstag. Sie wird dreizehn. An diesem Tag bekommt sie von ihren Eltern ein Geschenk, das sie sich sehr gewünscht hatte: ein Tagebuch. Sie beginnt sofort mit ihren Aufzeichnungen.

Eine Liste von Dingen, die nun verboten sind

In ihr Tagebuch schreibt Anne Frank eine lange Liste all der Dinge, die sie nicht mehr darf:

“Judengesetz folgte auf Judengesetz, und unsere Freiheit wurde sehr beschränkt. Juden müssen einen Judenstern tragen; Juden müssen ihre Fahrräder abgeben; Juden dürfen nicht mit der Straßenbahn fahren; Juden dürfen nicht mit einem Auto fahren, auch nicht mit einem privaten; Juden dürfen nur von 3-5 Uhr einkaufen; Juden dürfen nur zu einem jüdischen Friseur; Juden dürfen zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht auf die Straße; Juden dürfen sich nicht in Theatern, Kinos und an anderen dem Vergnügen dienenden Plätzen aufhalten; Juden dürfen nicht ins Schwimmbad, ebenso wenig auf Tennis-, Hockey- oder andere Sportplätze; Juden dürfen nicht rudern; Juden dürfen in der Öffentlichkeit keinerlei Sport treiben; Juden dürfen nach acht Uhr abends weder in ihrem eigenen Garten noch bei Bekannten sitzen; Juden dürfen nicht zu Christen ins Haus kommen; Juden müssen auf jüdische Schulen gehen und dergleichen mehr.“

Anne und Margot Frank, Merwedeplein, Amsterdam 1940

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Sehr Informativ - schreibe gerade einen Bericht viel Informationen gut zusammengefasst . ;D

Charlotte, Deutschland - 4 Apr 2012

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