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Die Vereinten Nationen beschließen die Völkermord-Konvention

9. Dezember 1948 Paris

Am 9. Dezember 1948 beschließt die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Völkermord-Konvention. Am 12. Januar 1951 tritt das Abkommen in Kraft. Die offizielle Bezeichnung lautet Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide. Damit soll Genozid (Völkermord) verhindert werden, und Täter sollen strafrechtlich verfolgt werden.

Genozid oder Völkermord gilt damit im internationalen Recht als Verbrechen. Darunter fallen alle „Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.“

Den Begriff Genozid prägte der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin. Er ersann dieses Wort, um die Verbrechen der Nazis zu beschreiben. Für Lemkin war die Annahme der Völkermord-Konvention auch eine persönliche Angelegenheit. Der größte Teil seiner Familie wurde im Krieg von den Nazis ermordet.