Vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 findet der erste Nürnberger Prozess statt. 24 hohe Funktionäre des Naziregimes stehen wegen ihrer Verbrechen im und vor dem Krieg vor Gericht. Nicht alle hochrangigen Nazis können zur Verantwortung gezogen werden. Hitler, Himmler und Goebbels haben Selbstmord begangen. Andere Nazis sind vermisst oder auf der Flucht. Der Prozess findet vor dem Internationalen Militärgerichtshof statt. Es gibt acht Richter, zwei für jedes Land der Alliierten: Frankreich, USA, Großbritannien und
Sowjetunion. Die vier Anklagepunkte lauten: Verschwörung, Führung eines Angriffskriegs, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Tribunal verhängt zwölfmal die Todesstrafe. Sieben Angeklagte erhalten Gefängnisstrafen von 10 Jahren bis lebenslänglich. Drei werden freigesprochen. Zwei andere werden nicht weiter strafrechtlich verfolgt.
Nach dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher folgen noch zwölf weitere Prozesse in Nürnberg. Hier stehen unter anderem Ärzte, Wehrmachtsoffiziere, Richter, Industrielle und Mitglieder der Einsatzgruppen vor Gericht.