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Juden müssen sich registrieren lassen

3. Februar 1941 Niederlande

Am 3. Februar geben die niederländischen Behörden auf Befehl der deutschen Besatzungsmacht bekannt, dass Jüdinnen und Juden sich bei ihrer Gemeinde als Jude oder als „bastaard-Jood“ („Mischling“) melden müssen. Ihre Angaben werden ins Melderegister aufgenommen. Damit ihre Karten in der Kartei leicht zu finden sind, wird ein „Reiter“ mit den Buchstaben „J“ oder „B“ aufgesteckt. Jeder registrierte Jude erhält eine schriftliche Meldebestätigung. Die Gemeinden senden die Meldungen an das zentrale Melderegister in Den Haag weiter.

Die Jüdinnen und Juden ahnen nicht, was ihnen bevorsteht. Deshalb lassen sich fast alle registrieren. Im August 1941 steht die Anzahl fest: 140.552 Juden, 14.549 „Halbjuden“ und 5.719 „Vierteljuden“. Insgesamt wurden 160.820 Menschen erfasst.

Damit hatten sich die Nazis Zugriff auf die Jüdinnen und Juden in den Niederlanden verschafft. Der zuständige SS-Mann Friedrich Wimmer beschreibt es so: „Der enge organisatorische Anschluss des Zentralregisters an die Bevolkingsboekhouding (Bevölkerungsbuchhaltung) in den Niederlanden sichert eine schnelle Erfassung aller eintretenden Änderungen (z.B. Wohnungsänderungen).“

Diese Registrierung dient als Grundlage bei dem Vorhaben, Juden aus den Niederlanden zu entfernen. Im April 1941 wird die „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ gegründet, die den Plan umsetzen soll.