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Für Juden verboten

30. Juni 1942 Niederlande

Am 30. Juni 1942 schränkt die deutsche Besatzungsmacht die Bewegungsfreiheit der Juden massiv ein: Juden dürfen nicht mehr Rad fahren und keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen. Autofahren ist bereits seit Januar 1942 für Juden verboten.

Seit Anfang 1941 werden Juden in den Niederlanden fast jede Woche mit einer neuen Regelung drangsaliert, die in ihr Leben eingreift. Hier eine kleine Auswahl:

  • 10. April 1941: Juden dürfen nicht aus Amsterdam wegziehen.
  • 15. April 1941: Juden müssen ihre Rundfunkgeräte abliefern.
  • 1. Mai 1941: Jüdische Ärzte, Apotheker, Hebammen, Makler, Übersetzer und Rechtsanwälte dürfen nur noch für Juden tätig sein.
  • 1. Mai 1941: Juden dürfen die Börse nicht betreten.
  • 2. Mai 1941: Juden dürfen nicht mehr journalistisch tätig sein.
  • 6. Mai 1941: Bestimmte Straßen in Amsterdam werden als „Jüdische Straßen“ und „Jüdische Grachten“ gekennzeichnet.
  • 15. Mai 1941: Jüdische Musiker werden aus Orchestern entlassen.
  • 31. Mai 1941: Juden dürfen nicht an den Strand, in Parks, Schwimmbäder und Hotels gehen.
  • 27. Juni 1941: Jüdische Geschäfte müssen sonntags schließen.
  • 15. September 1941: Schilder „Für Juden verboten“ erscheinen an Bibliotheken, Restaurants, Sportplätzen, Märkten, Lesehallen und Museen.
  • 15. September 1941: Juden müssen eine Genehmigung beantragen, wenn sie den Wohnort wechseln wollen.
  • 15. September 1941: Es erscheinen Schilder mit der Aufschrift „Jüdisches Lokal“ an jüdischen Lokalen und Theatern, in die Nichtjuden nicht gehen dürfen.
  • 10. Oktober 1941: Jüdische Läden müssen als solche erkennbar sein.
  • 22. Oktober 1941: Juden müssen für jeden Beruf eine Genehmigung haben.
  • 22. Oktober 1941: Juden dürfen kein Mitglied von Sportvereinen mit nichtjüdischen Mitgliedern sein.
  • 23. Oktober 1941: Juden dürfen nicht emigrieren.
  • 24. Oktober 1941: Juden dürfen nicht für Nichtjuden arbeiten.
  • 7. November 1941: Juden dürfen nicht ohne Genehmigung verreisen oder umziehen.
  • 25. November 1941: Deutsche Juden verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • 26. November 1941: Von jüdischen Inhabern geführte Briefmarken- und Antiquitätenläden werden geschlossen.
  • 5. Dezember 1941: Nichtniederländische Juden müssen sich zur „freiwilligen Emigration“ anmelden.
  • 1. Januar 1942: Nichtjuden dürfen nicht für Juden arbeiten.
  • 23. Januar 1942: Juden dürfen nicht Auto fahren.
  • 20. März 1942: Juden dürfen keine Möbel oder anderen Hausrat verkaufen.
  • 25. März 1942: Juden dürfen nicht im Rathaus heiraten.
  • 25. März 1942: Juden und Nichtjuden dürfen keine Ehen schließen.
  • 24. April 1942: Die meisten jüdischen Metzgereien werden geschlossen.
  • 29. Mai 1942: Juden dürfen nicht angeln.
  • 5. Juni 1942: Juden dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht reisen.
  • 12. Juni 1942: Juden dürfen nicht in nichtjüdischen Läden Gemüse und Obst kaufen.
  • 12. Juni 1942: Juden müssen Fahrräder und andere Transportmittel abliefern.
  • 12. Juni 1942: Juden dürfen keinen Sport treiben.
  • 30. Juni 1942: Juden dürfen nicht nach 8 Uhr abends und vor 6 Uhr morgens auf der Straße sein.
  • 30. Juni 1942: Juden dürfen nicht als Straßenverkäufer oder Händler für Lumpen, Altmetall und Schrott arbeiten.
  • 30. Juni 1942: Juden dürfen öffentliche Telefone nicht benutzen.
  • 30. Juni 1942: Juden dürfen nur zwischen 15 und 17 Uhr in nichtjüdischen Läden einkaufen.
  • 6. Juli 1942: Juden dürfen Nichtjuden nicht besuchen.
  • 1. August 1942: Jüdische Straßennamen werden geändert.
  • 1. August 1942: Juden dürfen kein Telefon besitzen.
  • 15. September 1942: Jüdische Studenten werden vom Studium ausgeschlossen.