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Die niederländische Regierung macht den Personalausweis zur Pflicht

1. April 1941 Niederlande

Ab April 1941 müssen alle Niederländer*innen ab 15 Jahren einen Personalausweis haben. Dieser Ausweis enthält ein Passfoto und einen Fingerabdruck sowie eine Nummer. In die Ausweise von Jüdinnen und Juden wird später ein großes „J“ gestempelt. Ab 1. Januar 1942 ist es Pflicht, diesen Ausweis bei sich zu tragen.

Für die deutschen Besatzer und die niederländische Polizei ist der Ausweis ein wichtiges Hilfsmittel, um Juden und Widerstandskämpfer*innen aufzuspüren oder Menschen, die sich der Pflicht zum Arbeitseinsatz entziehen wollen. Entwickelt wurde der Ausweis von dem niederländischen Beamten Jacob Lentz. Er erstellt auch ein Bevölkerungsregister und ein Register zur Erfassung aller Jüdinnen und Juden.

Durch die Verwendung von Spezialtinte, Stempeln, Leim und Papier mit einem Wasserzeichen ist es fast unmöglich, den Ausweis zu fälschen. Anhand der Ausweisnummer können die persönlichen Daten außerdem mit dem lokalen oder landesweiten Verwaltungsregister abgeglichen werden.

So kann ein Polizist bei einer gründlichen Kontrolle sogar eine praktisch perfekte Fälschung entdecken. Eine Fälschung ist nur möglich, wenn die Daten einer nicht existierenden Person in der zentralen Verwaltung registriert sind. Mit diesen Daten kann dann ein neuer Ausweis hergestellt werden. Das geht nur, wenn vertrauenswürdige Beamte mitwirken.

Lentz‘ Perfektionismus hat viele seiner Landsleute das Leben gekostet oder sie in große Schwierigkeiten gebracht.