Übersicht

Nürnberger Gesetze

15. September 1935 Nürnberg

Am 15. September 1935 führen die Nazis die Nürnberger Gesetze ein. Diese rassistischen Gesetze richten sich gegen die jüdischen Deutschen. Sie haben nun weniger Rechte als die anderen deutschen Bürger.

Die Gesetze definieren, wer aufgrund seiner Abstammung als jüdisch gilt. Wer drei oder vier jüdische Großeltern hat, wird als Jude betrachtet. Juden gelten nicht mehr als „Reichsbürger“  und haben deshalb keinen Anspruch auf bestimmte Bürgerrechte. Sie dürfen nicht mehr wählen und können nicht mehr als Beamte tätig sein.

Zu den Nürnberger Gesetzen gehört auch das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Es untersagt Eheschließungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen. Außerdem dürfen jüdische Haushalte keine Frauen unter 45 Jahren beschäftigen.

Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden sind für die Nazis „Rassenschande“.  Im Juli 1935 werden zum Beispiel Julius Wolff und seine nichtjüdische Verlobte Christine Neemann von der SA in einem Umzug durch die Straßen der ostfriesischen Stadt Norden getrieben. Sie müssen Schilder tragen mit der Aufschrift „Ich bin ein Rasseschänder” und  „Ich bin ein deutsches Mädchen und habe mich vom Juden schänden lassen“.

Christine wird in ein Konzentrationslager gesperrt und nach einem Monat freigelassen.  Julius wird in das Konzentrationslager Esterwegen gebracht und flüchtet nach seiner Freilassung in die USA.