Am 15. September 1935 führen die Nazis die Nürnberger Gesetze ein. Diese rassistischen Gesetze richten sich gegen die jüdischen Deutschen. Sie haben nun weniger Rechte als die anderen deutschen Bürger.
Die Gesetze definieren, wer aufgrund seiner Abstammung als jüdisch gilt. Wer drei oder vier jüdische Großeltern hat, wird als Jude betrachtet. Juden gelten nicht mehr als „Reichsbürger“ und haben deshalb keinen Anspruch auf bestimmte Bürgerrechte. Sie dürfen nicht mehr wählen und können nicht mehr als Beamte tätig sein.
Zu den Nürnberger Gesetzen gehört auch das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Es untersagt Eheschließungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen. Außerdem dürfen jüdische Haushalte keine Frauen unter 45 Jahren beschäftigen.