Ist Ungleich­behandlung immer Diskriminierung?

Jeden Tag behandeln wir Menschen unterschiedlich. Als Freund oder Freundin bevorzugen wir oft einen Mann oder eine Frau. Oder jemand mit einer bestimmten Haar- oder Hautfarbe, einem fröhlichen Lachen und schönen Zähnen. Oder mit dem gleichen Musikgeschmack. Aber ist das dann Diskriminierung?

Wenn du eine Party gibst, lädst du meist nur Menschen ein, die du magst und gut kennst. Andere schließt du aus und lädst sie nicht ein. Wir machen im täglichen Leben in vielen Situationen Unterschiede zwischen Menschen je nach Alter, Geschlecht, Herkunft usw. Wir behandeln nicht immer alle Menschen gleich. Sie sind ja auch unterschiedlich.

Unterschiede zwischen Menschen zu machen und sie unterschiedlich zu behandeln, ist also normal. In vielen Fällen stört es niemanden. Aber es gibt auch Situationen, in denen das nicht geht und sogar verboten ist.

Ein Beispiel. Eine Person als Zahnarzthelfer*in nicht einzustellen, weil er/sie nicht die entsprechende Ausbildung hat, ist keine Diskriminierung. Um diesen Beruf ausüben zu können, muss jemand die Abschlussprüfung zur/m Zahnmedizinischen Fachangestellten bestanden haben. Das ist einleuchtend.

Aber eine Person aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung für diese Stelle abzulehnen, ist Diskriminierung. Denn dann wird ein Unterschied gemacht auf der Basis eines Persönlichkeitsmerkmals, das für die Berufsausübung gar keine Rolle spielt. Diese Form von Ungleichbehandlung ist verboten oder sollte verboten sein.