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Urheberrechte

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17. November 2015 — Verfallen die Urheberrechte an den Tagebuchtexten von Anne Frank am 1 Januar 2016, 70 Jahre nach Anne Franks Tod? In Frankreich und auch in anderen Ländern ist das eine wichtige Frage. Eine eindeutige Antwort lässt sich nicht geben.

Ob die Rechte an den Tagebuchtexten von Anne Frank ablaufen, unterscheidet sich von Land zu Land, abhängig vom dort geltenden Urheberrecht.

Ist Otto Frank Koautor des Tagebuchs von Anne Frank? Nein, Anne Frank ist die einzige Autorin der Tagebuchfassungen A und B und der Kurzgeschichten. Bei diesen Texten ist nicht die Rede von einer Mitverfasserschaft von Otto Frank oder irgendeiner anderen Person. Otto Frank ist der Herausgeber der Buchhandelsausgabe des Tagebuchs (Fassung C) , wie es 1947 zuerst in den Niederlanden unter dem Titel „Het Achterhuis, dagboekbrieven 14 juni 1942 – 1 augustus 1944“ (Das Hinterhaus, Tagebuchbriefe 14. Juni 1942 – 1. August 1944) erschienen ist. Spätere Buchhandelsausgaben basieren auf dieser Edition. Otto Frank hat für diese Ausgabe Texte aus der ersten Fassung seiner Tochter (A) und ihrer überarbeiteten Fassung (B) verwendet, aber es sind und bleiben ausschließlich Annes Tagebuchbriefe und Kurzgeschichten.