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Urteil im Prozess um Anne-Frank-Archive

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26. Juni 2013 — Das Gericht in Amsterdam hat heute in einem Rechtsstreit, den der Anne Frank Fonds in Basel im Jahr 2011 gegen das Anne Frank Haus in Amsterdam angestrengt hat, ein Urteil gefällt.

Der Anne Frank Fonds forderte die sofortige Rückgabe eines Teils der Anne-Frank-Archive, die - in Absprache mit dem Anne Frank Fonds - bereits seit Jahren vom Anne Frank Haus mit Sorgfalt verwaltet werden.

Das Amsterdamer Gericht hat in seinem Urteil entschieden, dass alle zurückgeforderten Dokumente per Januar 2014 zurückgegeben werden müssen. Des Weiteren entschied das Gericht in seinem Urteil, dass das Anne Frank Haus keinen ‘Anspruch auf die Dokumente erheben kann, die es als sein Eigentum betrachtet hatte.

Das Anne Frank Haus bedauert es sehr, dass die Archive nicht als Einheit im Anne Frank Haus verbleiben können. Das Anne Frank Haus hat nie in Abrede gestellt, dass ein großer Teil der Archivmaterialien Eigentum des Anne Frank Fonds sind, konnte sich jedoch angesichts der vereinbarten langen Dauer des Leihzeitraums nicht mit der Forderung nach sofortiger Rückgabe einverstanden erklären.

Das Anne Frank Haus und der Anne Frank Fonds blicken auf viele Jahre guter und intensiver Zusammenarbeit zurück - der Anne Frank Fonds als Verwalter der Urheberrechte an Anne Franks Tagebuch, das Anne Frank Haus als Verwalter des Museums und der Anne-Frank-Sammlung sowie mit seiner Bildungsarbeit. Über die Zielsetzungen beider Organisationen bestanden keine Differenzen, und die Kooperation beruhte auf einer Vertrauensbasis. Diese Vertrauensbasis geriet in den vergangenen drei Jahren ins Wanken. Ursächlich dafür scheint eine starke Kursänderung des Anne Frank Fonds zu sein, der sich dazu entschieden hat, sich in Zukunft selbstständig zu positionieren. 

Ronald Leopold, Direktor des Anne Frank Hauses: „Das Anne Frank Haus bedauert es außerordentlich, dass sich beide Parteien vor dem Richter gegenüberstanden. Das Anne Frank Haus hat alles daran gesetzt, es nicht so weit kommen zu lassen. Das Anne Frank Haus hofft, dass es, auf der Basis des heutigen Urteils, diese Episode nun hinter sich lassen kann und dass die Zusammenarbeit zwischen dem Anne Frank Fonds und dem Anne Frank Haus aufs Neue in gutem Einvernehmen stattfinden kann. Das ist im Interesse des Vermächtnisses von Anne Frank. Wir alle tragen eine große Verantwortung, dieses Vermächtnis gemeinsam weiterzutragen.“

Die Klage des Anne Frank Fonds bezieht sich nicht auf Anne Franks Tagebücher. Diese sind Eigentum des niederländischen Staats, der sie dem Anne Frank Haus als Dauerleihgabe überlassen hat.